EU RICHTLINIE 2004/44/EG |
| Gemäß der EU-Richtlinie 2002/44/EG müßen Arbeitnehmer künftig vor gesundheitschädlichen Schwingungen geschützt werden. Für den Arbeitgeber heißt das: ER MUSS DIE VIBRATIONSBELASTUNG SEINER MITARBEITER KONTROLLIEREN UND FALLS ERFORDERLICH MAßNAHMEN ERGREIFEN. Zu diesem Zweck haben wir ein neuartiges Schwingungsmessgerät mit dem wir die Schwingungen über den vorgeschriebenen Zeitraum messen und protokollieren können. Dieses Protokoll dient für die Mitarbeitervorsorge, zur Vorlage beim Arbeitsinspektorat und der AUVA (welche die Richtlinie kontrollieren). Bei Überschreitungen der gesetzlichen Richtwerte können wir Ihnen natürlich verschiedene Lösungen zur Minimierung der Vibrationen anbieten. Falls Sie fragen zu diesem Thema haben rufen Sie uns an, unsere Techniker beraten Sie gerne. Tel: 02252-209700 |